ATLAS® – orthopädische Zurichtung

Orthopädische Schuhzurichtungen, gemäß DGUV-Regel 112-191, beinhalten die Einarbeitung von orthopädischen Elementen, wie zum Beispiel Abrollhilfen, Schuh- und Absatzerhöhungen. Diese werden nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten individuell integriert und helfen, vorhandene Beschwerden zu beseitigen oder vorzubeugen. Die orthopädischen Elemente müssen baumustergeprüft sein, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. 

CHECK-LISTE FÜR IHRE ORTHOPÄDISCHE ZURICHTUNG

  • Wählen Sie ein Schuhmodell in Ihrer Größe und Weite aus der ATLAS® Ergo-Med® Serie aus.
  • Anschließend gehen Sie mit dem von Ihrem Orthopäden ausgestellte Rezept zu Ihrem Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus.
  •  Ihr Orthopädieschuhmacher wird für die benötigte Anpassung noch genaue Vermaßungen vornehmen und anschließend die notwendige Zurichtung durchführen.
  • Nach Fertigstellung erhalten Sie die angepassten Schuhe bei der persönlichen Übergabe und Anprobe.
  • Die Kosten für die orthopädische Anpassung können im Einzelfall auch bei den entsprechenden öffentlichen Kostenträgern geltend gemacht werden.

Orthopädische Zurichtungen können ausschließlich von ATLAS®-zertifizierten Orthopädieschuhmachern vorgenommen werden.  

©Die auf den ATLAS-Informationsseiten verwendeten Bilder, Grafiken, Texte sind Eigentum von ATLAS® Schuhfabrik GmbH & Co.KG.