PUR-Laufsohle
Abkürzung für Polyurethan. PUR ist ein spezieller Werkstoff für das Anschäumen von Zwischen- und Laufsohlen an den Schaftaufbau von Schuhe. Eine Weiterentwicklung des Polyurethans ist TPU (thermoplastisches Polyurethan).
MONO-PUR-Laufsohle
sind einschichtige Sohlen aus mikrozelligem PUR. Sie sind FCKW- und silikonfrei, öl- und benzinstabil, antistatisch und zeichnen sich durch eine gute Kälte- und Wärmeisolierung aus. Die Mono-PUR-Sohle ist darüber hinaus trittelastisch und flexibel und kann im Temperaturbereich von -18° C bis kurzfristig +140° C eingesetzt werden. PUR-Sohlen sind mikrobenbeständig und kreiden nicht.
DUO-PUR/PUR-Laufsohle
bestehen aus einer trittelastischen PUR-Zwischensohle mit hoher Schockabsorption und einer höher verdichteten PUR-Laufsohle. Die Laufsohle ist öl- und benzinstabil, FCKW- und silikonfrei, mikrobenbeständig und abriebfest. Sie kann in Temperaturbereichen von -18° C bis +160° C eingesetzt werden. Sie kreidet nicht und ist resistent gegen zahlreiche Chemikalien.
DUO-PUR/Nitril-Laufsohle
bestehen aus einer trittelastischen PUR-Zwischensohle mit hoher Schockabsorption und einer Laufsohle aus Nitrilkautschuk. Die Nitrilkautschuk-Sohle zeichnet sich insbesondere durch ihre Schnittfestigkeit und Rutschhemmung aus. Sie ist resistent gegen zahlreiche Säuren und Laugen und hitzebeständig bis kurzfristig 200° C. Natürlich ist auch dieser Sohlentyp antistatisch ausgestattet. Die Nitril-Laufsohle kreidet. Aufgrund der Schnittfestigkeit können diese Sohlen auch in spänenden Bereichen eingesetzt werden.
Nitrilgummi-Laufsohle
Laufsohlen aus Nitrilgummi bieten guten Halt und Griff auf rutschigen Böden, d.h. dass man auch auf nassen und/oder eisigen Böden sicher gehen kann.
TPU-Laufsohle
TPU (thermoplastisches Polyurethan) ist eine besondere Form des Polyurethans (PUR). Es ist besonders robust, abriebfest und elastisch und besteht nicht wie herkömmliches Polyurethan aus zwei Komponenten, die miteinander zu einem Schaum reagieren, sondern aus einem Granulat, das thermisch verformt wird. TPU ist daher deutlich leistungsfähiger. Der Werkstoff ist in allen Eigenschaften, die einen Sicherheitsschuh auszeichnen – Abrieb, Rutschhemmung, Dauerbiegeverhalten – entscheidend besser als das herkömmliche Polyurethan.
Vulka-Laufsohle
bestehen aus anvulkanisiertem Nitrilkautschuk. Sie sind besonders schnittfest und temperaturbeständig bis 200° C und werden daher in Bereichen eingesetzt, in denen hohe Temperaturen auftreten (z.B. Hüttenwerke, Gießereien, Werften etc.).
Die DGUV Regel 112-191 zählt zum Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung, Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Die DGUV Regel 112-191 behandelt im Speziellen den Bereich „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“.
Die DGUV Regel 112-191 besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Berufs- und Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob die veränderten Modelle weiterhin die Anforderungen der Norm EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe) bzw. EN ISO 20347 (Berufsschuhe) erfüllen.
Nach DGUV Regel 112-191 zertifizierte Berufs-/Sicherheitsschuhe sind für orthopädische Einlagenversorgung geeignet, speziell gekennzeichnete Modelle sind auch durch orthopädische Zurichtungen veränderbar.
Der jeweiligen Ablauf für die Beschaffung der orthopädischen Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe wird auf der jeweiligen Herstellerseite beschrieben.
HACCP
Hazard Analysis Critical Control Points ist ein Prüfsystem mittels Risikoanalyse. Dadurch können bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel erkannt, bewertet und ausgeschaltet werden. Gerade bei der Herstellung,
Behandlung und Verarbeitung von Lebensmitteln sind im Vorfeld alle Einflüsse, die beim Verzehr eventuell zu Erkrankungen des Menschen führen können zu verhindern.
- HACCP – Hazard Analysis Critical Control Points
- Gefahrenanalyse (Hazard Analysis)
- Festlegung der kritischen Kontrollpunkte (CCPs)
- Bestimmung von Grenzwerten für die CCPs
- Festlegung eines Überwachungssystems
- Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Überschreitung eines Grenzwertes
- Überprüfung des Systems (Verifizierung)
- Dokumentation
DGUV 110-002 (BGR 111)
Die Richtlinien für das Schuhwerk in Küchenbetrieben sind streng und werden durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Regel 110-002 (bisher: BGR 111) genau definiert. Demnach ist ein Schuh dann geeignet wenn er
- einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,
- im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist und einen Fersenhalt aufweist,
- Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und mäßiger Höhe besitzt,
- rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist,
- ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.
Sofern in Arbeitsbereichen wie z.B. Groß- oder Spülküchen mit zusätzlichen Gefährdungen zu rechnen ist, sind Sicherheitsschuhe zu tragen. (Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung siehe auch DGUV Regel 112-191 (bisher: BGR 191): Benutzung von Fuß- und Knieschutz.