Kübler Normen

MIT SICHERHEIT SICHER

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) von KÜBLER 

Bei extremen Witterungsbedingungen, schlechten Sichtverhältnissen oder gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Funkenflug und starker Spannung kommt gewöhnliche Berufsbekleidung schnell an ihre Grenzen. In bestimmten Gefährdungsbereichen muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden. Dass PSA trotz extremen Einsatzgebieten dennoch komfortabel, bequem und durchdacht ist, versteht sich bei KÜBLER von selbst.

Durch die hohe PSA-Kompetenz und die langlebige Qualität der Produkte sind Sie mit KÜBLER stets auf der sicheren Seite. Deren Schutzbekleidung erfüllt aktuellste Normen und wird von den renommiertesten ­Forschungsinstituten in Deutschland geprüft: Den ­Hohenstein Instituten, der BG BAU und dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (STFI).


Das STFI führt Prüf- und Zertifizierungsaufträge für Kunden aus mehr als 50 Ländern durch und ist Mitglied in deutschen und europäischen Organisationen und Textilverbänden. Die Mitarbeiter sind in internationalen Arbeitskreisen und Normenausschüssen tätig.

KÜBLER ist seit vielen Jahren enger Partner des STFI und nimmt regelmäßig an Audits zu neuen Norm- und Prüfverfahren teil.


SCHUTZBEKLEIDUNG IST NICHT GLEICH SCHUTZBEKLEIDUNG

An erster Stelle steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Zuerst muss deshalb definiert werden, wofür Schutzbekleidung benötigt wird. Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchg §§3,4) gesetzlich verpflichtet für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Anhand dieser Analyse erstellt der Sicherheitsbeauftragte eine Übersicht, für welchen Arbeitsplatz Persönliche Schutzbekleidung in welchem Umfang benötigt wird und vor welchen Gefahren diese Schutzbekleidung schützen muss.

Anschließend kommen wir ins Spiel: Nach den oben genannten definierten Vorgaben, welche Schutznorm die Bekleidung erfüllen muss, können wir die richtige Bekleidung empfehlen.

WISSENSWERTES ÜBER PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

PSA wird in 3 Kategorien unterteilt:

01

In Kategorie 1 wird PSA eingestuft, die vor einfachen persönlichen Risiken schützt, wie z.B. Regenschutzkleidung. Diese Kategorie unterliegt keinem EG-Qualitätssicherungssystem. Die Bekleidung wird in unserem Hause regelmäßig kontrolliert, damit die Standards eingehalten werden.

02

In Kategorie 2 wird PSA eingestuft, für die weder Kategorie 1 noch Kategorie 3 zutrifft. Diese PSA schützt Personen in Gefährdungsbereichen, die mit mittlerem Risiko eingestuft sind. Beispiele für solch eine Bekleidung sind Warnschutzbekleidung oder Bekleidung für leichten Hitzeschutz. PSA der Kategorie 2 muss durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt aber keinem EG-Qualitätssicherungssystem.

03

In Kategorie 3 wird komplexe PSA eingestuft, die gegen hohes oder gar tödliches Risiko schützt, wie z.B. Bekleidung für Hitzeschutz oder Schutz vor thermischen Gefahren eines Störlichtbogens. PSA der Kategorie 3 muss zwingend durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt einem EG-Qualitätssicherungssystem, bei welchem in regelmäßigen Abständen die Prüfung durch die externe Stelle wiederholt wird.


NACHTRÄGLICHE VEREDELUNG VON SCHUTZBEKLEIDUNG

Bei der nachträglichen Veredelung von Schutzbekleidung z.B. mit Logos, Emblemen, Stickereien oder Reflexstreifen ist besondere Vorsicht geboten. Die Verwendung ungeeigneter Materialien kann die Schutzwirkung der Bekleidung herabsetzen oder sogar aufheben. Die Baumusterprüfung (Zertifizierung der PSA) der Bekleidung kann erlöschen. Alle Veränderungen und Accessoires müssen daher zwingend vor der Umsetzung bzw. Anbringung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzfunktionen geprüft werden.

Dies darf bei PSA der Kategorie 3 ausschließlich durch den Hersteller erfolgen, da jegliche Veränderung am Baumuster beim Prüfinstitut, welches die Baumusterprüfung ausgestellt hat, gemeldet werden muss. Dort wird die Veränderung geprüft und zur Baumusterprüfbescheinigung hinterlegt. Daraufhin kann der Hersteller eine Freigabe für die Veränderung erteilen bzw. durchführen.

Für PSA der Kategorie 2 kann die Entscheidung, ob eine Veränderung durchgeführt werden darf, im Hinblick auf die Schutzfunktionen ohne das Prüfinstitut getroffen werden.

Um kein Risiko einzugehen, sollte PSA-Bekleidung nur vom Hersteller veredelt werden. Im Zweifelsfall muss der Design-Gedanke gegenüber dem Schutz und der Sicherheit des Trägers der Bekleidung zurückstehen.

WAS IST EINE BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG?

Eine Baumusterprüfbescheinigung ist die Beurkundung mit detaillierten Prüfberichten zu einem zertifizierten Produkt. Hier werden die Artikelbezeichnung, das eingesetzte Material und die Schutznormen vermerkt. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung ist seit dem Jahr 2010 auf 5 Jahre begrenzt.

DAS VERRÄT IHNEN DAS WÄSCHEETIKETT:

Für Wäscheetiketten in PSA gibt es besondere Vorgaben. Auf diesem muss nicht nur der Inverkehrbringer mit Adresse, die Artikelnummer des Produktes und die Zusammensetzung des Materials angegeben werden, sondern weitere zusätzliche Informationen bezüglich der Schutznormen:

Die Normen müssen mit Piktogramm und Klassen angegeben werden.

Der Hinweis „CE“ gibt an, dass es sich um ein zertifiziertes Bekleidungsteil handelt. Die 4-stellige Nummer, die im Falle von PSA der Kategorie 3 angehängt ist, ist die Nummer des zuständigen Prüfinstitutes.

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Ein „i“ als Hinweis, dass dem Bekleidungsteil eine Informationsbroschüre mit wichtigen Hinweisen beiliegt.

Die Größenangabe mit einer dargestellten Figurine.

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